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DSGVO - Datenschutzgrundverordnung und Auftragsverarbeitungsvertrag

Seit dem 25. Mai 2018 stellen wir einen sogenannten Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag oder AVV) zur Verfügung. Dieser regelt rechtssicher, dass wir Ihre Daten "im Auftrag" verarbeiten und wie das genau passiert. 

Um den AV-Vertrag mit uns abzuschließen, gehen Sie in Ihrem Centralplanner-Account rechts oben über das Zahnrad in Ihre Accounteinstellungen auf den Punkt Auftragsdatenverarbeitung (DSGVO).

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Hier können Sie den Vertrag finalisieren, speichern und dann bei Ihnen zugriffssicher ablegen:

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Den Vertrag müssen Sie uns nicht gegengezeichnet zurücksenden, denn: Die Schriftform ist für diese AV-Verträge nicht mehr nötig - daher wird der gesamte Prozess elektronisch in Ihrem CRM-Account abgebildet. Sobald Sie den Prozess durchlaufen haben, werden wir automatisch darüber informiert. 

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